Bußgelder: Mangelhafte Einbindung des Datenschutzbeauftragten

Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CNDP hat ein Bußgeld in Höhe von 15.000€ gegen ein privates Unternehmen verhängt. Der Bußgeldbescheid steht in Zusammenhang mit einer Kontrolle, die eine nicht ausreichende Fachkunde des internen Datenschutzbeauftragten nachgewissen hat.

Der Datenschutzbeauftragte war fachlich nicht in der Lage den Verantwortlichen ordnungsgemäß und unabhängig in den Datenschutzbelangen zu beraten und zu informieren.  Er wurde nicht in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten eingebunden und hatte nicht direkt an die höchste Managementebene berichtet. 

Außerdem verfügte das Unternehmen über keinen formalen Auditplan, nach dem der Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwachten und kontrollieren könnte.

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