Die irische Datenschutzbehörde verhängt aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der WhatsApp obliegenden Informationspflichten ein Bußgeld in Höhe von 225 Mio. EUR gegen das Unternehmen. Dieses setzt sich zusammen aus:
- 90.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO,
- 30.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 DSGVO,
- 30.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO
- und aus 75.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 14 DSGVO.
WhatsApp hat seine Nutzerinnen und Nutzer offenbar nicht ausreichend darüber informiert, wie deren Daten verwendet werden und Nutzerdaten innerhalb der Facebook-Gruppe weitergeleitet.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, bezeichnete die Entscheidung als „kleinen Schritt in die richtige Richtung“. WhatsApp dagegen sieht die Strafe als „vollkommen unangemessen“ und kündigte Berufung an.