Die Europäische Kommission hat am Freitag, den 7.06.2021 neue Standardvertragsklauseln (SVK) veröffentlicht.
Die Datenschutzverordnung sieht strenge Vorgaben für die Regelung von internationalen Datentransfers vor. Die s.g. Standardvertragsklauseln (eng. standard contractual clauses, kurz SCCs) sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale Datentransfers, auch für transatlantische Datenflüsse. Die neu vereinbarten Regelungen bieten europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit und helfen insbesondere KMU, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Gleichzeitig helfen sie dabei, die Daten der Bürger besser zu schützen.
Die Aktualisierung der Standardvertragsklauseln ist eine Antwort der Europäischen Kommission auf die geänderte datenschutzrechtliche Lage sowie das s.g. Schrems-Urteil (Rechtssache C-311/18 „Schrems II“). Aus diesem Anlass müssen allen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, die, personenbezogene Daten in ein Drittland (außerhalb des EWR) übermitteln, ihre bestehenden Verträge zeitnah überprüfen und ggf. innerhalb der Übergangsfrist aktualisieren.