Evaluierungsbericht zur Datenschutzgrundverordnung

Die Europäische Kommission bewertet die letzten 2 Jahre der Gültigkeit der DSGVO als erfolgreich und sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein Änderungsbedarf der Regelungen auf der europäischen Ebene. Es wird also in der nahen Zukunft keine Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO geben.

Insgesamt sieht die europäische Kommission die wichtigsten Zielsetzungen der DSGVO, wie beispielsweise

  • ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz,
  • bessere Sensibilisierung und Stärkung der Rechte der Bürger/innen oder
  • verbesserte Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden


als erreicht an.

Die europäische Kommission fordert in ihrem Evaluationsbericht außerdem den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) auf, die Arbeiten zu bestimmten Themen zu intensivieren, z.B. die Regelungen zur Datenübermittlung in Drittstaaten (zu deren neuester rechtlicher Entwicklung wir bereits berichtet hatten).

Das Bericht enthält auch eine der Kernforderungen des BfDI: „Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen finanziell, personell und technisch angemessen ausgestattet werden. Es ist Zeit, dass die verschiedenen Regierungen endlich handeln.“.

Die DSGVO sieht vor, dass die EU-Kommission erstmals nach zwei Jahren und anschließend alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung vorlegt.