Die Aufsichtsbehörden haben am 01.06.2021 angekündigt, länderübergreifende Prüfungen zur Drittlandübermittlung durchzuführen. Ziel dieser großflächig angelegten Aktion ist die wirksame Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem sogenannten Schrems-II-Urteil vom 16. Juli 2020.
Das Urteil, hatte Datenübermittlungen, vornehmlich in die USA, wegen der Gefahr des Zugriffs durch US-Behörden, für nicht konform mit der DSGVO gewertet und das Datenschutzabkommen der EU mit den USA (dem sogenannten Privacy Shield) für ungültig erklärt.
Bekannt ist, dass aktuell die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland an den Prüfungen beteiligt sind. Wann die Prüfung auf weitere Bundesländer erweitert wird, ist derzeit noch nicht klar.