„Schrems II“- Urteil: Aufsichtsbehörden starten Prüfungen

Die Aufsichtsbehörden haben am 01.06.2021 angekündigt, länderübergreifende Prüfungen zur Drittlandübermittlung durchzuführen. Ziel dieser großflächig angelegten Aktion ist die wirksame Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem sogenannten Schrems-II-Urteil vom 16. Juli 2020.

Das Urteil, hatte Datenübermittlungen, vornehmlich in die USA, wegen der Gefahr des Zugriffs durch US-Behörden, für nicht konform mit der DSGVO gewertet und das Datenschutzabkommen der EU mit den USA (dem sogenannten Privacy Shield) für ungültig erklärt.

Bekannt ist, dass aktuell die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland an den Prüfungen beteiligt sind. Wann die Prüfung auf weitere Bundesländer erweitert wird, ist derzeit noch nicht klar.