Unterschied interne und externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Der externe Datenschutzbeauftragte

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein zertifizierter und hoch qualifizierter Experte im Datenschutz, der einem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung steht.
Die Grundlage seiner Tätigkeit ist ein kostentransparenter Vertrag, dessen Laufzeit variabel festgelegt wird und der auch beendet werden kann.

Sein Wissen im Datenschutzrecht ist stets auf dem neuesten Stand und sichert dadurch eine hohe Beratungskompetenz. Zur Ausübung seiner Tätigkeit muss er neben dem Datenschutzrecht auch mit weiteren Gesetzen wie dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) sowie benachbarten Bereichen des IT-Rechts vertraut sein. Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet praxisorientiert, effizient und ist für das Unternehmen jederzeit verfügbar.

Ein externer Datenschutzbeauftragter lässt sich anhand verschiedener Faktoren von einem internen Datenschutzbeauftragten unterscheiden:

Der interne Datenschutzbeauftragte

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten überträgt der Geschäftsführer einem Angestellten des Unternehmens die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.

Hierfür muss der Mitarbeiter alle notwendigen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten erfüllen.

Nach der Benennung zum internen Datenschutzbeauftragten steht der Mitarbeiter unter Kündigungsschutz und hat Rechte auf weitere Ansprüche (wie z. B. eine eigene Ausstattung oder Fortbildungen).

Ferner gibt es auch die Möglichkeit, einen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zu bestellen. Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten ist der externe Datenschutzbeauftragte ein zertifizierter Experte, der Ihrem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung steht. Die weitreichende Kompetenz eines externen und erfahrenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten garantiert dabei den besten Schutz für Ihr Unternehmen. Bei transparenter Kostenstruktur, vertraglich festgelegten Preisen sowie einer variablen Vertragslaufzeit kümmert sich der externe Datenschutzbeauftragte effizient um die Belange Ihres Unternehmens und schützt Sie somit vor hohen Bußgeldern und Sanktionen.

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist häufig die kostenintensivere Variante, da anfallende Weiterbildungs- und Lohnnebenkosten für den Mitarbeiter anfallen. Hinzu kommt, dass er sich nicht zu hundert Prozent um den Datenschutz des Unternehmens kümmern kann, da sich ein interner Beauftragter auch noch mit den ihm eigentlich zugedachten Aufgaben im Betrieb beschäftigen muss, sodass er durchschnittlich nur fünfundzwanzig Prozent seiner Arbeitszeit für den Datenschutz aufwenden kann.