Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat im Dezember 2020 ein Rekord-Bußgeld in Höhe von über 10,4 Millionen Euro gegenüber einem Online-Versandhändler ausgesprochen.
Laut LfD Niedersachsen habe das Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorgelegen habe. Die unzulässigen Kameras seien unter anderem auf Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche gerichtet gewesen.
Das Argument, mit der Videoüberwachung, Diebstähle verhindern zu wollen, ließ die Aufsichtsbehörde nicht gelten, da es sich um eine unbegrenzte Überwachung ohne konkretes Verdachtsmoment handele. Erschwerend kam hinzu, dass in den Verkaufsräumen auch noch Kunden überwacht wurden.
Die Landesdatenschutzbeauftragte bewertet den geschilderten Sachverhalt der Videoüberwachung als einen besonders intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden könne.
Bildnachweis: Videoüberwachung unter https://pixabay.com/de/photos/%C3%BCberwachungskamera-mast-3137102/